Über Margaret Marks
Margaret Marks ist eine frühere freiberufliche Übersetzerin. Sie wohnt in Upminster, in der London Borough of Havering.

Sprachen
Aus dem Deutschen ins britische Englisch
Fachgebiete
Jura: Verträge, Schriftsätze, Urteile, Artikel, auch aus Österreich und der Schweiz
Hauptfachgebiete bisher: Grundstücksrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Arbeitsrecht
Überprüfen von englischen juristischen Texten, die von Deutschen geschrieben wurden, vor allem über deutsches Recht
Manchmal: Kunstführer
Kurzbiographie
Geboren in Hackney, London
Germanistikstudium an King’s College, Universität London
Unterricht an Studenten dort als Doktorandin
Lektorin für Englisch an der Universität Köln (zwei Jahre)
Zweieinhalb Jahre Referendariat bei der Kanzlei Pritchard Englefield & Tobin, Oxford Circus, London
Zulassung als Anwältin (Solicitor)
Dozentin am Institut für Fremdsprachen in Erlangen: Fachakademie und Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe 1982 bis 2002. Schwerpunkt: anglo-amerikanisches Recht, juristisches Übersetzen, englische Grammatik, britische Landeskunde, computerunterstützte Übersetzung
Qualifikationen
B.A. (First Class Hons.) Germanistik mit Nebenfach Anglistik
Ph.D. deutsche Literatur
Solicitor of the Supreme Court of England and Wales (Anwältin; ich praktiziere nicht)
Staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin für die englische Sprache
Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache
Mitgliedschaft
BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer)
Veröffentlichungen als Übersetzerin
Urteile (bei Verlag Sweet & Maxwell und beim Bundesverfassungsgericht)
Viele kleine Kunstführer
Drei Bücher zu Kunst und Architektur
Veröffentlichungen als Autorin
Artikel zum anglo-amerikanischen Recht in Friebel/Händel, Britain – USA Now, 6. Auflage 1991
Rezensionen und Artikel in Übersetzerzeitschriften (MDÜ, ITI Bulletin, ATA Chronicle, Translators Journal)